
Corona-Schutzverordnung NRW – gültig ab 03.04.2022
Ab dem 03.43.2022 gilt für NRW eine neue CoronaSchVO!
Die Maskenpflicht ist weitestgehend aufgehoben und gilt nur noch:





Ab dem 03.43.2022 gilt für NRW eine neue CoronaSchVO!
Die Maskenpflicht ist weitestgehend aufgehoben und gilt nur noch:





Neuer Wasserkurs + freie Plätze Aquafitness