Vereinssatzung
I. Name, Sitz und Zweck
§ 1 Der Verein wurde 1980 gegründet und führt den Namen: „Amateur Sport Club e. V. (A S C)“. Er hat seinen Sitz in Mülheim an der Ruhr und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Mülheim an der Ruhr eingetragen.
§ 2 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 3 (1) Der Verein bezweckt die Förderung des Sports und der Jugendhilfe.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
a) die planmäßige Pflege des Schwimmens und Turnens,
b) die Erteilung von Schwimmunterricht,
c) die Veranstaltung von und die Beteiligung an Wettkämpfen,
d) die sportliche Betätigung aller Mitglieder.
(2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(3) Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
(5) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen des Vereins.
§ 4 Der Verein ist frei von parteipolitischen, rassischen und religiösen Bindungen.
Betätigungen dieser Art innerhalb des Vereins sind nicht zulässig.
§ 5 (1) Zur Wahrung seiner Interessen und zur besseren Förderung des Sportgedankens ist der Verein Mitglied des Schwimmverbandes Nordrhein-Westfalen e.V. und des Deutschen Turnerbundes. Die Mitgliedschaft kann durch Beschluss einer Mitgliederversammlung mit Zweidrittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen geändert werden.
(2) Die Satzung des Vereins und seine sich auf die jeweilige Abteilung beziehenden Beschlüsse dürfen dem Satzungsrecht des jeweiligen Fachverbandes und seiner Gliederungen nicht widersprechen.
(3) Die Satzungen, Ordnungen und Beschlüsse des jeweiligen Fachverbandes und seiner Gliederungen sind auch für das Mitglied der dem Fachverband zugehörenden Abteilungen verbindlich, soweit sie sich auf das einzelne Mitglied beziehen. Das Mitglied erkennt durch seinen Vereinsbeitritt diese Verbindlichkeit an.
§ 6 Aufgaben und Organisation der Sportjugend im ASC sind in der Jugendordnung geregelt. Die Sportjugend führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet über die Verwendung der ihr zur Verfügung stehenden Mittel.