Hallo liebe Mitglieder,
nach über 43 Jahren musste unsere Vereinssatzung überarbeitet werden.
An den Mindestregelungen der ursprünglichen Satzung hat sich nichts geändert:
- dem Vereinsnamen
- dem Vereinssitz
- dem Vereinszweck
- den Bestimmungen über den Ein- und Austritt von Mitgliedern
- der Regelung, ob Mitglieder Beiträge zu leisten haben, und wenn: welche Beiträge zu leisten sind
- die Bildung und Wahl des Vorstandes
- den Voraussetzungen und der Form der Einberufung von Mitgliederversammlungen
- der Beurkundung der gefassten Beschlüsse
Hinzugekommen ist eine Präambel, in der das Leitbild unseres Vereins verdeutlicht wird und der Paragraph 19 (DSGVO). Außerdem erhoffen wir uns durch die neue Satzung eine übersichtlichere und strukturiertere Fassung, in der die wichtigen Paragraphen leicht zu finden sind.
Anbei auch die Einladung der Jahreshauptversammlung am 12.03.2024.
Der Vorstand
Einladung Jahreshauptversammlung 2024